Zehn Thesen

 

Über die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird derzeit breit diskutiert. Manche Stimmen wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine Nischenfunktion reduzieren.

Wir sind anderer Ansicht! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für eine funktionierende Demokratie systemrelevant. Er muss adäquat ausgestattet erhalten bleiben. Veränderungen sind dennoch nötig.

Dazu haben wir 10 zentrale Thesen (PDF) verfasst. Diese 10 Thesen haben wir als offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrer Rolle als Rundfunkgesetzgeber gesandt. Unter #ZukunftÖR können sie auf Twitter diskutiert werden.

 

These 1 Gäbe es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, müsste man ihn gerade jetzt erfinden.

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Die Demokratie benötigt einen offenen Prozess der Meinungsbildung. In diesem Prozess kommt den öffentlich-rechtlichen Medien eine unverzichtbare Rolle zu. Sie sind auch und gerade in der digitalen Medienwelt wichtiger denn je. Denn aufgrund ihrer öffentlichen Beauftragung und Finanzierung können sie von sich heraus leisten, was privaten Anbietern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht oder nur begrenzt möglich ist: eine journalistisch-redaktionelle Selbstbeobachtung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse. Dafür müssen allerdings auch besondere Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen besonders hohe journalistische Standards einhalten, der Wahrheit verpflichtet sein und dabei zugleich Persönlichkeitsrechte wahren. Sie sind aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bestimmung der Vielfalt und Darstellung des politischen und gesellschaftlichen Meinungsspektrums in ganzer Breite, also auch Minderheitenpositionen, verpflichtet. Damit sie diesen Standards genügen können, muss ihre Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Kräften gesichert werden. Und sie müssen alle Bevölkerungsgruppen erreichen. Nur wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Allgemeinheit durch eine Demokratieabgabe finanziert und im Hinblick auf Auftragserfüllung und Finanzierung öffentlich kontrolliert wird, können diese Standards und Ziele erreicht werden.Diese Besonderheit macht das öffentlich-rechtliche Angebot angesichts der Vielzahl an Nachrichten und Unterhaltungsangeboten der digitalen Welt weiterhin unverzichtbar. Zwar tragen auch private Medien (Rundfunk/Presse), von denen es durchaus auch zahlreiche qualitativ hochwertige Angebote gibt, zur Vielfalt bei. Allerdings ist deren Existenz auch im Internet allein von einer marktwirtschaftlichen Funktionslogik abhängig. Die Allgemeinheit profitiert daher als Ganzes von einem öffentlich-rechtlichen Angebot, das die hier eingeforderten Qualitätsstandards einhält und für den öffentlichen Diskurs in unserer Demokratie unverzichtbar ist.

These 2 Der Online-Auftrag muss weiter gefasst werden.

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Damit die öffentlich-rechtlichen Medien Öffentlichkeit in der Netzwelt schaffen können, muss der Auftrag weiterentwickelt werden. Dazu gehört, dass der Auftrag von nicht mehr zeitgemäßen Einschränkungen befreit wird, die die Erfüllung der Öffentlichkeit stiftendenden Funktion beeinträchtigen.

  • Daher fordern wir, dass die gesetzlich vorgesehene Löschfrist für bestimmte öffentlich-rechtliche Sendungen im Online-Angebot abgeschafft wird. Das Verbot der Presseähnlichkeit entspricht – zumal in der restriktiven Interpretation der Rechtsprechung – nicht den Bedingungen der Content-Aufbereitung im Internet und muss aufgehoben werden.
  • Dann könnte auch die bisherige Differenzierung zwischen sendungsbezogenen und nicht sendungsbezogenen Telemedien mitsamt der aufwändigen Ausweis- und Nachweispflicht für den Sendungsbezug vollständig fallen.
  • Der eng gefasste Archivauftrag muss erweitert werden. Die Archive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen einen wertvollen Teil des kollektiven Gedächtnisses der Bundesrepublik und der öffentlichen Meinungsbildung dar. Die bereits finanzierten Inhalte müssen langfristig im Internet verfügbar sein.

Die beste Möglichkeit zur Fortentwicklung eines zeitgemäßen Online-Auftrags liegt darin, dass der Gesetzgeber diese unzeitgemäßen Vorgaben aufgibt und die Fortentwicklung des Telemedienauftrags weitgehend in die Hände der Anstalten legt. Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, dafür ein Verfahren bereit zu stellen, das sowohl die Beteiligung Betroffener als auch der Öffentlichkeit gewährleistet und – unter Wahrung europäischer Vorgaben – deutlich unaufwändiger ist als der bisher vorgesehene Drei-Stufen-Test.

These 3 Mehr Transparenz ist Voraussetzung für mehr Beteiligung.

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Das öffentlich-rechtliche Angebot ist rechtlich dazu verpflichtet, eine Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherzustellen, und wird deshalb von der Allgemeinheit finanziert. Zugleich soll es mehr Gestaltungsspielraum der Anstalten geben. Deshalb haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen berechtigten Anspruch auf Transparenz. Transparenz über Finanzentscheidungen allein reicht nicht aus – wobei es bei der Zugänglichkeit von Berichten der Landesrechnungshöfe einiges zu verbessern gäbe. Es geht auch um Transparenz von Entscheidungen hinsichtlich der Auftragsfortentwicklung sowie organisatorischer und programmlicher Umsetzung.

  • Zur Herstellung von mehr Transparenz und im Hinblick auf die heutige Kultur sollten die Gremien öffentlich tagen, soweit es nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht.
  • Gremien sollten aktiv den Austausch mit dem Publikum suchen, etwa durch
    • Tagungen,
    • bekannt gemachte Anlaufstellen (Ombudsstellen), die unabhängig zwischen Publikum und Sendeanstalten vermitteln, und/oder
    • Publikumsräte.
  • Die Berichte der Landesrechnungshöfe sollten öffentlich zugänglich sein.

Die von der ARD-Vorsitzenden Karola Wille gestartete Transparenzoffensive ist zu begrüßen. Transparenz muss dabei so hergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen verstehen und nachvollziehen können. Transparenz ist Voraussetzung für Mitgestaltungsmöglichkeiten des Publikums.

These 4 Erfolg ist mehr als Quote.

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Der Erfolg des öffentlich-rechtlichen Angebots ist dann gegeben, wenn es seine Funktion im Hinblick auf den öffentlichen Diskurs tatsächlich erfüllt und bei dem Publikum eine breitere Faktenbasis und breiteres Bewusstsein für die Vielfalt an Sichtweisen, Einstellungen und Meinungen schaffen kann. Im Hinblick darauf ist die Quote nicht aussagekräftig genug. Denn die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen sich eben auch und vor allem an Minderheiten richten. Daher bedarf es qualitativ ausgerichteter Testverfahren von Sendungen, öffentlicher Befragungen und Auswertungen von Publikumsäußerungen, journalistischer Medienkritik und fortwährender wissenschaftlichen Begleitung.

These 5 Sender müssen Plattform werden.

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Im Interesse der Allgemeinheit muss es starke Plattformen geben, die dem Publikum eine leicht erkennbare Anlaufstelle für öffentlich-rechtliche Angebote bieten, und welche die oben genannten Kriterien und Standards erfüllen. Auf eigenen Plattformen haben die öffentlich-rechtlichen Anbieter auch die besten Chancen, diesen gerecht zu werden. Denkbar wäre auch eine gemeinsame, offene und nicht kommerzielle Plattform aller öffentlich-rechtlichen Anbieter als „Public Open Space“. Auf dieser Plattform sollten nicht nur öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte verfügbar sein, sondern beispielsweise auch solche von Museen, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Wikipedia etc. Neben einem möglichst umfangreichen Angebot muss diese nutzerfreundlich, über diverse Endgeräte zugänglich und vor allem auffindbar sein. Durch Bewertungs- und Kommentarfunktionen sollte dem Publikum eine Mitwirkung ermöglicht werden.

Die Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Angeboten über Drittplattformen sollte demgegenüber nur eine ergänzende Funktion haben. Ziel sollte es dabei sein, das Publikum dort abzuholen und möglichst auf das genuin eigene Angebot zu leiten. Ansonsten droht, dass die öffentlich-rechtlichen Angebote als solche nicht erkennbar sind, und sie sich in einem kommerziellen Umfeld bewegen, das den Vorgaben für eigene Angebote nicht genügt. Kommerzielle Plattformen widersprechen der Funktion des öffentlich-rechtlichen Angebots im Hinblick auf die Darstellung der Meinungsvielfalt und die Integration im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses – es sei denn, sie werden dazu genutzt, Filterblasen und Echokammern aufzubrechen.

These 6 Lokale Berichterstattung muss – wo notwendig – ermöglicht werden.

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Den öffentlich-rechtlichen Telemedien ist eine flächendeckende lokale Berichterstattung bislang verboten. Dies dient in erster Linie zum Schutz der lokalen Presse. An eine Lockerung dieses Verbots kann aber gedacht werden, soweit für bestimmte Gebiete eine lokale Berichterstattung nicht mehr existiert bzw. Meinungsmonopole der publizistischen Konkurrenz bedürfen. Werbung, die zum Abfließen von Werbegeldern führen könnte, ist dem öffentlich-rechtlichen Angebot ohnehin nicht erlaubt. Ob die Presse der Unterstützung bedarf, muss an anderer Stelle diskutiert werden.

These 7 Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr Europa wagen.

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Seit vielen Jahren befindet sich die Europäische Union in einer permanenten Krise und steht unter erhöhtem Legitimationsdruck. Eines der wichtigen Mitgliedsländer ist dabei, die Europäische Union zu verlassen. Zugleich sieht sich die EU im Äußeren wie auch im Inneren starken Herausforderungen gegenüber. Dem gegenüber ist die Europäische Union für die Bewahrung zukünftiger Entwicklungschancen der Europäerinnen und Europäer von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, einen Prozess der europäischen Meinungsbildung zu etablieren, der einer medialen Unterstützung bedarf. Hierin liegt eine zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtliche Anbieter: die Intensivierung der Europa-Berichterstattung.

These 8 Der Auftrag bestimmt den Beitrag – nicht umgekehrt.

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Alle bisherigen Thesen gelten dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Angebots. Denn der Auftrag bestimmt den Beitrag und nicht umgekehrt. Natürlich bezahlen die Bürgerinnen und Bürger die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Beitrag. Sie haben einen Anspruch, dass die Sender mit diesen Beiträgen wirtschaftlich und sparsam umgehen. Aber zunächst muss unabhängig von finanziellen Überlegungen die Diskussion geführt werden, welches der zeitgemäße Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt ist. Von Verfassungs wegen ist dieser Auftrag ohnehin auf das Funktionserforderliche zu begrenzen und trägt insoweit den Interessen der Beitragszahler bereits Rechnung.

Bei der Ausführung ihres Auftrags müssen die Anstalten sparsam wirtschaften. Dies darf aber nicht dazu führen, dass sie sich selbst „kaputt sparen“ müssen. So sind gut ausgestattete Redaktionen wie auch In- und Auslandskorrespondenten wesentliche Voraussetzungen, um verlässliche Informationen zu beschaffen und damit ein wahrhaftiges und vielfältiges Meinungsbild weiterhin garantieren zu können. Die Grenze der Sparpolitik ist erreicht, wenn Kürzungen auf Kosten der Auftragserfüllung und hohen Standards gehen.

Daher muss die Medienpolitik der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Finanzierungsgarantie nachkommen und Sorge tragen, dass die Erfüllung und notwendige Fortentwicklung des Auftrags finanziert werden kann. Als öffentliche Auftraggeber müssen die Anstalten zudem sicherstellen, dass die Arbeit der Inhalte-Produzierenden, der Urheberinnen und Urheber, angemessen bezahlt wird. Wenn immer mehr Inhalte immer länger im Netz verbleiben, müssen diese Rechte entsprechend vergütet werden.

Im Übrigen ist es notwendig, angesichts digitaler Verbreitungswege und neuer Angebote Einsparpotenziale aufzuzeigen und dafür notwendige Reformen anzugehen. Kostensparende Kooperationen unter den öffentlich-rechtlichen Anstalten sind ganz im Sinne sparsamen Wirtschaftens. Bund und Länder müssen allerdings die (kartell-) rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Anstalten die ihnen von der KEF zunehmend abverlangten Kooperationen auch vornehmen können.

These 9 Klassische Angebote müssen überprüft werden.

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Im Gegenzug zur Weiterentwicklung des Online-Angebots sind die Länder im Übrigen aufgefordert zu überprüfen, ob und inwieweit bei einer Herausbildung des Internet als Leitmedium auf klassische Angebote verzichtet werden kann.

These 10 Ein Verbreitungsweg neben dem Internet unter öffentlicher Kontrolle muss zukünftig erhalten bleiben.

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Die Erhaltung eines Verbreitungsweges neben dem Internet muss gewährleistet werden, weil so der Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Angeboten für Personen sichergestellt wird, die nicht über einen Internetanschluss verfügen. Auch unter sicherheitsrelevanten Aspekten ist der terrestrische Ausspielweg notwendig, um im Gefahrenfall über eine vom Netz unabhängige Verbreitungsinfrastruktur zu verfügen.

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

Gabriella Angheleddu, Vorstandsvorsitzende teorema e.v.
Oliver Baumann-Gibbon, Gründer KOOPERATIVE BERLIN
Markus Beckedahl, Chefredakteur von Netzpolitik.org
Prof. Dr. Ulrike Bergermann, Professorin für Medienwissenschaft, HBK Braunschweig
Prof. Dr. Christoph Bieber, Politikwissenschaftler, Universität Duisburg-Essen
Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia), Jurist und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)
Robert Cibis, Filmemacher und Transmedia-Architekt, Berlin
Prof. Ursula Damm, Gestaltung medialer Umgebungen, Bauhaus-Universität Weimar
Karl-Heinz Dellwo, Geschäftsführer, LAIKA-Verlag Hamburg
Prof. Stephan Dillemuth, Akademie der bildenden Künste München
Prof. Dr. Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, Universität Innsbruck, Mitglied des ZDF Fernsehrats
Prof. Dr. Dieter Dörr, Professor Medienrecht, Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Johannes Gutenberg Universität Mainz
Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M., Professorin für Open Access & Open Data, FH Potsdam
Dr. Golo Föllmer, Musik- und Medienwissenschaftler, Universität Halle
Dr. Ole Frahm, Medienwissenschaftler, Universität Hamburg
Dr. Volker Grassmuck, freier Mediensoziologe, Berlin
Prof. Dr. Christine Hanke, Medienwissenschaftlerin, Lehrstuhl Digitale und Audiovisuelle Medien, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Vinzenz Hediger, Professor für Filmwissenschaft, Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt
Markus Heidmeier, Medienentwickler, Gründer KOOPERATIVE BERLIN
Dr. Christian Herzog, Erasmus University Rotterdam
Jörg Holten, M.A., Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Politik- und Kommunikationswissenschaft, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Dr. Christine Horz, Kommunikationswissenschaftlerin, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Vertretungsprofessorin), Ruhr-Universität Bochum, Initiative Publikumsrat
Dr. Jakob Jünger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Politik- und Kommunikationswissenschaft, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Prof. Dr. Heike Klippel, Film- und Medienwissenschaftlerin, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Dr. Manfred Kops, früherer Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Dr. Till Kreutzer, Herausgeber, Vorsitzender des Vorstands iRights e.V.
Hans-Josef Legrand, Geschäftsführer Otto-Brenner-Stiftung
Prof. Dr. L. Lorenz-Meyer, Hochschullehrer für Onlinejournalismus und Medienentwicklung, Hochschule Darmstadt
Prof. Dr. Margreth Lünenborg, Kommunikations- Journalismuswissenschaftlerin, Freie Universität Berlin
Nanna Lüth, Juniorprofessorin, Universität der Künste Berlin
Dietmar Muscheid, Vorsitzender DGB Rheinland-Pfalz/Saarland
Prof. Dr. Rolf F. Nohr, Medienwissenschaftler, HBK Braunschweig
Dr. Leonard Novy, Mitglied der Institutsleitung, Institut für Medien- und Kommunikationspolitik
Prof. Dr. Kathrin Peters, Medienwissenschaftlerin, Universität der Künste Berlin
Dr. Rahel Puffert, Kulturwissenschaftlerin, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Oliver Raaz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Politik- und Kommunikationswissenschaft, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Julia Reda, Mitglied des Europäischen Parlaments
Tabea Rößner, Politikerin (Bundestagsabgeordnete), Journalistin
Robert Schäfer, Software-Entwickler, Initiative Rundfunk mitbestimmen
Prof. Dr. Heidi Schelhowe, Digitale Medien in der Bildung, Universität Bremen, Mitglied des ZDF Fernsehrats
Dr. Sabine Schiffer, Institutsleitung, Institut für Medienverantwortung, Erlangen
Daniel Seitz, Medienpädagoge, mediale pfade, Berlin
Dr. Cornelia Sollfrank, Künstlerin und Forscherin, Berlin
Prof. Dr. Barbara Thomaß, Kommunikations- und Medienwissenschaftlerin, Ruhr-Universität Bochum, zweite stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates
Dr. Anne Ulrich, Politikwissenschaftlerin, Berlin
Hubert Weiger, Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Frank Werneke, Stellvertretender Vorsitzender ver.di

Unterzeichnen Sie die Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien

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646 Unterschriften

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Unterschriften
646 Dr. Eike Wenzel Heidelberg Leiter Institut für Trend- und Zukunftsforschung (ITZ), Heidelberg 29.09.2023
645 Frau Deangelo Brown Mosesstead Luxurious 22.09.2023
644 Frau Yadira Volkman Krajcikmouth Views 13.09.2023
643 Dr. Tong-Jin Smith Berlin Professorin für Journalismus und freie Journalistin 26.10.2022
642 Herr Patrik Baab Berlin Journalist 30.08.2022
641 Herr Steffen Kolb Berlin Professor für Wirtschaftskommunikation 14.12.2021
640 Herr Dirk Baumeler Hamburg 26.10.2021
639 Herr Luca Schirmer Karlsruhe Organisationssekretär GEW Nordbaden 30.07.2021
638 Frau Christiane Niebuhr-Redder Bremen Geschäftsführerin WebMen Internet GmbH, Mitglied Rundfunkrat Radio Bremen 03.05.2021
637 Herr Christoph Hochhäusler Berlin Leitender Dozent Regie, Deutsche Film- und Fernsehakademie, Berlin (DFFB) 03.12.2020
636 Herr Carl Schneider Halle (Saale) Pharmazeut 14.10.2020
635 Frau Arno Rolf Hamburg Prof. Dr. 02.06.2020
634 Frau Maike Albrecht Bremen 16.05.2020
633 Dr. Stephan Bleek München Dokumentarfilmproduzent 16.02.2020
632 Frau Dr. Charlotte Echterhoff Bonn Medienwissenschaftlerin / wissenschaftliche Referentin 29.01.2020
631 Herr Eike Ziegler Saarbrücken 19.01.2020
630 Herr Max Haarich München Botschafter der Republik Užupis 02.12.2019
629 Frau Charlotte Selbach Berlin Studentin 26.09.2019
628 Frau Jacqueline Kobelt Leipzig Angestellte 19.09.2019
627 Dr. Kiron Patka Tübingen Medienwissenschaftler, Uni Tübingen 05.08.2019
626 Herr Jörg Wolff Münsingen Betriebsrat 13.03.2019
625 Frau Irene Gölz Stuttgart 12.03.2019
624 Herr Herbert Keßler Stuttgart 12.03.2019
623 Frau Margit Stumpp Königbronn MdB 12.03.2019
622 Herr Christian Schicha Erlangen Professor für Medienethik an der Universität Erlangen-Nürnberg 27.01.2019
621 Herr Johannes Schubert Kassel 22.01.2019
620 Frau Melanie Eisner Frechen Qualitätscoach 20.12.2018
619 Frau Andrea Eisfelder Leverkusen Bundesfachbereichsvorstand 27.11.2018
618 Herr Daniel Anderson Berlin Regisseur / Autor 06.06.2018
617 Frau Cathryn DuPont Berlin Musikerin / Komponistin / Textdichterin 06.06.2018

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